STRYKE Marketing
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

STRYKE Marketing UG (haftungsbeschränkt), Karlsruhe

Diese AGB sind Platzhalter und müssen vor Verwendung juristisch geprüft werden. Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der STRYKE Marketing UG (haftungsbeschränkt), Zimmerstraße 3, 76137 Karlsruhe (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Marketing-, Design- und Webentwicklungsleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marketing, Webdesign, Webentwicklung, Grafikdesign, Social-Media-Management, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA) sowie verwandter digitaler Dienstleistungen.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.

§ 3 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 4 Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Er ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) hinzuzuziehen.

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart wurden. Bei unvorhersehbaren Verzögerungen (z. B. durch fehlende Zulieferungen des Auftraggebers) verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

Bei Projekten mit einem Volumen über 2.000 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % der Gesamtvergütung vor Leistungsbeginn zu verlangen.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, Entscheidungen im Rahmen des Projekts zu treffen und Freigaben zu erteilen.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend. Mehrkosten, die durch die Verzögerung entstehen, trägt der Auftraggeber.

§ 7 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken für den vereinbarten Zweck ein.

Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann eine zusätzliche Vergütung erfordern.

Der Auftragnehmer behält das Recht, die erstellten Arbeiten — unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers — als Referenz in seinem Portfolio zu verwenden.

Vor vollständiger Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.

§ 8 Gewährleistung & Haftung

Der Auftragnehmer haftet für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistungen. Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme der jeweiligen Leistung.

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Der Auftragnehmer haftet nicht für die Erreichung bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse, insbesondere nicht für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen, Reichweiten oder Umsatzsteigerungen.

§ 9 Vertraulichkeit & Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Vertragslaufzeit & Kündigung

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, können laufende Verträge mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt.

Im Falle einer Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die erbrachten Leistungen angerechnet.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Karlsruhe.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


STRYKE Marketing UG (haftungsbeschränkt)
Zimmerstraße 3, 76137 Karlsruhe
E-Mail: mail@stryke-marketing.de

Stand: März 2026